Zu dieser Berichterstattung in Folge des Ratsbeschlusses der Stadt Mendig vom 23.02.2021 wurden insbesondere von dem Investor Stellungnahmen abgegeben, die einige Fakten unter den Tisch fallen lassen oder bewusste sachliche Vermischungen beinhalten, die in dieser Form nicht weiter hingenommen werden können.
Zur Klarstellung des dort aufgezeigten Bildes sei zunächst darauf hingewiesen, dass der Inverstor die Wohnanlage im Oktober 2010 bei einer Versteigerung der Bundesimmobilienverwaltung in Köln erworben hat.
Insofern liegt die Verantwortung für den heutigen Zustand des Areals und dem jahrelangen Leerstand allein auf Seiten der Eigentümerin.
Gleichwohl gab es in der Vergangenheit eine Reihe von Gesprächen und Absichten des Investors, u.a. in den Jahren 2014/2015 zur Unterbringung von 700 Flüchtlingen, die letzten Endes jedoch nie zum Ziel geführt haben.
Von Seiten der Stadt wurde immer wieder nachgefragt, wann mit der Aufnahme von Modernisierungsarbeiten gerechnet werden kann. In einem Gespräch vor 2 bis 3 Jahren wurde dann vom Investor nach der Möglichkeit zur Aufstockung verschiedener Blocks mit Penthäusern angefragt.
Hierauf wurde beschieden, dass für eine solche gravierende Maßnahme ein Bebauungsplan erstellt werden muss und zu diesem Zwecke ein städtebaulicher Vertrag zwischen der PEG Morbach und der Stadt Mendig zu verhandeln und abzuschließen ist.
Danach erfolgte längere Zeit nichts mehr. Mit Datum vom 09.09.2020 wurde vom Investor eine Bauvoranfrage an den Kreis gerichtet mit dem Ansinnen jeweils zwei Gebäude am Amsel-/Drosselweg um ein weiteres Geschoss aufzustocken, dies wurde vorher mit der Stadt in keiner Weise abgestimmt. Im November 2020 kam es dann zu einem Gespräch mit dem Vertreter der Gruppe Knaf, Herrn Meyer, der zunächst die Absicht zu dem jetzigen weitern Vorhaben vortrug.
Der dabei abgestimmte Besprechungstermin für 12.01.2021 wurde vom Stadtbürgermeister Ammel auf den telefonischen Ratschlag des Herrn Meyer hin aufgrund der verschärften Corona-Situation abgesagt mit dem Hinweis, dass eine Zusammenkunft bei rückläufigen Corona-Zahlen neu vereinbart werden soll. In diesem Zusammenhang wurde auch von Seiten des Stadtbürgermeisters auf die aktuell vorliegende Bauvoranfrage vom 09.09.2020 Bezug genommen für die Aufstockung der zwei Gebäuden im Amsel-/Drosselweg auf drei Geschosse. Es wurde vereinbart, dass diese Anträge ebenfalls in das Gesprächspaket mit einbezogen werden sollten und von Seiten der PEG Morbach keine Verfristung geltend gemacht wird, sofern die vorgegebene Dreimonatsfrist zwischenzeitlich ablaufen sollte.
Nachdem die Verfristung jedoch drohte, wurde von Seiten der Stadt zunächst einmal der Antrag negativ beschieden.
Auf Druck der Investoren sah sich die Kreisverwaltung am 18.02.2021 zur Genehmigung des Antrages vom 09.09.2020 gezwungen.
Zu der jetzt streitigen Angelegenheit der Aufstockung der Gebäude in Dammstraße und Drosselweg auf drei Geschosse plus Staffelgeschosse sollte - wie schon erwähnt – am 12.01.2021 verhandelt werden. Am 11.01.2021, Eingang bei der Kreisverwaltung 14.01.2021, wurde dann jedoch ohne Abstimmung mit Stadt oder Verbandsgemeinde die entsprechende Bauvoranfrage eingereicht, über welche der Stadtrat in seiner Sitzung vom 23.02.2021 die bekannten Beschlüsse
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
- Erlass einer Veränderungssperre
getroffen hat.
Die Gründe für diese Vorgehensweise des Stadtrates wurden bereits dargelegt und führten dazu, dass die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit Datum vom 06.04.2021 die dort vorliegende Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben ebenfalls abgelehnt hat.
Als interessantes Detail sei noch angemerkt, dass in der Presseveröffentlichung der Antragstellerin vom 12.03.2021 im „Blick aktuell“ ebenfalls der Satz erschienen ist: „Wir möchten nicht prozessieren. Für einen sachbezogenen Dialog sind wir jederzeit bereit.“
Dann wurde mit Schreiben vom 14.03.2021 von Seiten der Anwälte der Investorengruppe eine Normenkontrollklage erhoben.
Sicherlich hätten die Verantwortlichen der Stadt sich ebenfalls einen gänzlich anderen Verlauf dieser Angelegenheit gewünscht.
Hierzu zählte aber auch, dass wir immer wieder, von Anfang an die Gespräche in Richtung einer schnellen Sanierung und Herrichtung der Gebäude in vernünftigen Zeiträumen angestrebt hatten.
Dies wurde jedoch immer wieder verworfen, so dass es zur heutigen Situation gekommen ist.
Dass die Stadt in dem Verfahren ihr Recht auf Ausübung der Planungshoheit geltend macht und eine willkürliche Entwicklung dieses Gebietes nicht zulässt, sollte allen Mendiger Bürgern ein Anliegen sein.
Von Seiten der Stadt ist jederzeit die Gesprächsbereitschaft gegeben.
In der Videokonferenz vom 26.02.2021 wurde mit dem Vertreter, Herrn Meyer, besprochen, dass man Firmenseitig wieder auf die Stadt zukommen wird. Diesen Termin vom 26.02.2021 musste Herr Meyer alleine wahrnehmen, da die Geschäftsleitung auf Grund der Ratsbeschlüsse hierzu nicht bereit war.
Mendig, 20.04.2021
Hans Peter Ammel, Stadtbürgermeister